
(Österreich) Am 6. Jänner 2012 bot sich einem 54-jährigen Landwirt aus Pischeldorf (Bezirk Klagenfurt-Land) ein Anblick, den er, wie auch die von ihm herbeigeholten Hilfskräfte, wohl kaum je vergessen werden. In der Kärntner Gemeinde Magdalensberg im Waldgebiet von Reigersdorf traf er auf zwei tote Hunde, die grausam zugerichtet waren. Dabei handelte es sich um eine Dalmatinerhündin und einen Labrador-Golden Retriever-Mischlingsrüden. Beamte der Polizeiinspektion Pischeldorf nahmen die Ermittlungen auf. Die Polizei schaltete den Landestierschutzverein Kärnten (Tierkompetenzzentrum Kärnten – TIKO) ein, um mittels eines Chip-Lesegerätes ggf. den Tierhalter feststellen zu können. Deren Präsidentin, Tierärztin Dr. Marina Zuzzi-Krebitz nahm sich persönlich des Falles an. Wie sich jedoch herausstellte, waren die Hunde nicht gechipt, und somit war auf diesem Wege kein Halter feststellbar.
In unserem Interview gibt die Veterinärmedizinerin mit über 30-jähriger Erfahrung im Bereich des Tierschutzes und Rechtsverfahren zu Tierquälerei an, daß die Tiere ursprünglich vom Tatort in die Tierkörperverwertungsanstalt hätten gebracht werden sollen. Nachdem ihr aber die Notwendigkeit der Beweisführung für ein einschlägiges, strafrechtliches Verfahren bekannt sind, veranlaßte sie, nötigenfalls auf Eigenkosten, die Durchführung einer Obduktion der verendeten Hunde. Diese erfolgte daraufhin in der Landesanstalt für Veterinärmedizin. Mit Röntgenbildern und Computertomographie wurde eindeutig festgestellt, daß den beiden Hunden Gewalt gegen den Schädel angetan wurden. Beide Tiere hatten Schädelfrakturen und Hirnblutungen. Wie Dr. Zuzzi-Krebitz angab, wiesen die Hunde sonst normalen Wuchs auf und es gab auch keinerlei Hinweise auf eine Erkrankung. Wie schon im ersten Augenblick vermutet wurde, bestätigte sich somit der Verdacht, daß die beiden Tiere keines natürlichen Todes oder an einer Erkrankung starben.
Röntgenaufnahme beweist die massive Gewalteinwirkung – gekennzeichneter Schädelbruch bei der Dalmatiner Hündin
Die Polizeibeamten konnten nun eindeutig von einer mutwilligen Tötung ausgehen und ermittelten gem. § 222 StGB wegen Verdacht der Tierquälerei gegen unbekannte Täter. Einem anonymen Hinweis folgend, identifizierten die Beamten die Hundehalterin, eine 31-jährige Hausfrau aus Völkermarkt. Ein langjähriger Bekannter der Hundebesitzerin, laut Polizeimeldung ein 33-jähriger Bauarbeiter aus Klagenfurt, gab nach Vorhalt des Tatverdachtes zu, die beiden Hunde kurz vor Weihnachten im Waldgebiet von Führholz (Bezirk Völkermarkt) durch mehrere Schläge gegen den Kopf erschlagen zu haben. Dabei verwendete der Täter einen ca. 70 cm langen, im Durchmesser 10 bis 15 cm dicken Ast. Nach der Tat lud der Bauarbeiter die Hunde in seinen Wagen, fuhr in das Waldgebiet Reigersdorf und schmiß sie dort aus dem Fahrzeug.
Der Täter gab laut Pressemeldung der Sicherheitsdirektion Kärnten an, daß er sich bereit erklärt habe, die Hunde seiner Bekannten zu deren Mutter zu bringen, weil es in der Vergangenheit vorgekommen sei, daß die Hunde frei herumliefen und sich Nachbarn deshalb beschwert hätten. Angeblich hätte er den Entschluß, die Tiere zu töten, erst während der Fahrt gefaßt. Die Hundehalterin, die 31-jährige Hausfrau aus Völkermarkt, war der Ansicht, daß die Hunde bei ihrer Mutter wären.
Den Entschluß für die Straftat während der Fahrt gefaßt
Wir finden es fragwürdig, daß eine Hundebesitzerin, die angeblich für das Verbringen ihrer Hunde nur wenige Tage vor Weihnachten zu ihrer Mutter, nicht bei dieser nachgefragt hat, ob diese gut angekommen seien, oder wie es ihnen erginge. Von der Abfahrt ihres Bekannten bis zum Erscheinen der Polizei bei ihr sind immerhin annähernd 4 Wochen vergangen. Der Pressesprecher der Sicherheitsdirektion Kärnten, Herr Mag. Rainer Dionisio, teilt auf unsere diesbezügliche Anfrage mit, daß die Hundebesitzerin mit ihrer Mutter “keinen guten Kontakt” hätte – es herrschten “andere Verhältnisse” zwischen ihnen und deshalb gäbe es keinen Kontakt.
Sofern es bei der Einzeltäterschaft des 33-jährigen Bauarbeiters bleibt, drohen diesem bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Die Polizeiinspektion Pischeldorf wird laut eigenen Angaben den Akt in Kürze abgeschlossen haben und dann der Justiz übermitteln. Jedenfalls ist es deren intensiver Ermittlungsarbeit und dem anonymen Hinweis zu verdanken, daß der Täter identifiziert werden konnte. Über die Höhe der Strafe hat nun ein Richter oder eine Richterin zu entscheiden, der oder die hoffentlich tief ins Schmalz greift. Es sollte dem Leser bewußt sein, daß einer der Hunde das Verbrechen an seinem Artgenossen mitverfolgen mußte, bis auch er der erschütternden Gewalt mit dem Prügel zum Opfer fiel.
Durchaus bemerkenswert jedoch auch die Angabe von Tierärztin Marina Zuzzi-Krebitz, die auf einen Vortrag zum Thema Gewaltforschung verweist, den sie besucht hat. Mit einer Studie wurde belegt, daß “ein sehr hoher Prozentsatz von Gewalttätern bei Tieren mit Tierquälerei angefangen hat”. Die Akademikerin bezeichnet solche Gewalttäter als “menschliche Zeitbomben” …
zertrümmerter Schädel – Dr. Zuzzi-Krebitz bezeichnet Gewalttäter die derartige Taten begehen als menschliche Zeitbomben …
Fotos: © Tierschutzkompetenzentrum Kärnten – TIKO
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